Allgemeine Geschäftsbedingungen der kosMan GmbH

Ein jeder Geschäftspartner erkennt durch seine Zusammenarbeit mit der KOSMAN GmbH die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsverbindungen als verbindlich an, soweit nicht andere Bedingungen ausdrücklich schriftlich vereinbart wurden.

 

 

1. Leistungsvereinbarungen

Leistungsvereinbarungen, wie Verträge, Angebote etc. bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung der KOSMAN GmbH.

 

2. Angebote und Preise

Preise werden projektbezogen vereinbart. Als Basis dient das jeweils neueste Angebot.

Angebote sind freibleibend. Durch die Auftragserteilung erkennt der Auftraggeber diese Lieferbedingung an. Falls nicht anders erwähnt, verstehen sich Preise ohne die gesetzliche Mehrwertsteuer.

Wenn Fremdwährungen genannt werden, gilt im Zweifelsfall der Deutsche Umrechnungskurs zum Zeitpunkt der Vereinbarung. Alle genannten Preise verstehen sich netto, ohne jeglichen Abzug, es sei denn, ein solcher wurde schriftlich vereinbart.

 

3. Zahlungsbedingungen

Rechnungen sind 14 Tage nach Rechnungsdatum zahlbar. Gerät der Auftraggeber mit einer Zahlung in Verzug, so ist die KOSMAN GmbH berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 8,12% p.a. über dem jeweiligen Leitzins der Europäischen Zentralbank, sowie eine Verzugspauschale in Höhe von 40 Euro gemäß BGB § 288 (5) zu fordern. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt vorbehalten. Die KOSMAN GmbH ist berechtigt, bei Veränderung der finanziellen Lage des Käufers oder bei Nichteinhaltung der vereinbarten Konditionen, Lieferungen ab Lager eines Auftrages ohne Vergütung an den Käufer ganz oder teilweise einzustellen, die Ware weiterzuverkaufen und den noch unerfüllten Vertragsteil ganz oder teilweise zu stornieren, sowie Regressansprüche geltend zu machen.

 

Beim Versendungskauf (§4 Abs 1) trägt der Käufer die Transportkosten ab Lager und die Kosten einer gegebenenfalls vom Käufer gewünschten Transportversicherung.

Sofern die Lieferung in ein Nicht-EU-Ausland erfolgt, können weitere Zölle, Steuern oder Gebühren vom Kunden zu zahlen sein, jedoch nicht an den Anbieter, sondern an die dort zuständigen Zoll- bzw. Steuerbehörden. Dem Kunden wird empfohlen, die Einzelheiten vor der Bestellung bei den Zoll- bzw. Steuerbehörden zu erfragen.

 

4. Liefer- und Leistungszeit

Liefertermine oder –fristen bedürfen der Schriftform. Es handelt sich jedoch nicht um Fixtermine, da während der Erledigung der vereinbarten Leistungen gewisse unvorhersehbare Änderungen auftreten können.

Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalten und aufgrund von Ereignissen, die der KOSMAN GmbH die Lieferung oder Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen – hierzu gehören insbesondere Streik, Aussperrung, behördliche Anordnung usw., auch wenn sie bei Subunternehmern eintreten, hat die KOSMAN GmbH auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Sie berechtigen die KOSMAN GmbH, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Verlängert sich die Lieferzeit oder wird die KOSMAN GmbH von ihrer Verpflichtung frei, so kann der Auftraggeber hieraus keine Schadensersatzansprüche herleiten. Jahresverträge müssen innerhalb der Jahresfrist ab Abschlussdatum vom Auftraggeber bezogen werden.

 

5. Art des Produkts

Das gelieferte Produkt besteht aus einem vom Auftraggeber an die KOSMAN GmbH angelieferten oder von der KOSMAN GmbH selbst hergestellten Füllgut in vom Auftraggeber vorgeschriebenen oder von der KOSMAN GmbH gewählten und geprüften Packmitteln.

 

6. Eignung und Funktionssicherheit

Die KOSMAN GmbH verpflichtet sich, die Herstellung und Abfüllung nach technischen Erfordernissen, unter Zugrundelegung der branchenüblichen Sorgfalt vorzunehmen. Der Auftraggeber hat dafür einzustehen, dass die von ihm gelieferten respektive von ihm vorgeschriebenen Materialien (Inhalt und Packung) auf ihre Eignung für die bestellte Verpackungsart geprüft sind. Die KOSMAN GmbH hat für Produktstabilität und Funktionssicherheit nur bei reinen Eigenentwicklungen einzustehen. Der Auftraggeber hat der KOSMAN GmbH jegliche Veränderung an bestehenden Spezifikationen der von ihm gelieferten Materialien rechtzeitig zu melden.

 

7. Materialverluste bei der Fabrikation

Die bei der Fabrikation unvermeidlichen Materialverluste gehen zu Lasten des Auftraggebers. Die KOSMAN GmbH ist gegenüber ihren Zulieferanten gezwungen, bis zu 10 % Über- oder Unterlieferungen zu akzeptieren, welche die KOSMAN GmbH dementsprechend gegenüber ihren Kunden als verbindlich erklärt.

 

8. Warenkontrolle

Der Auftraggeber oder der von diesem bezeichnete Empfänger der Ware hat diese sofort nach Erhalt zu überprüfen und Reklamationen binnen 14 Tagen schriftlich anzubringen, sonst gilt die Ware als genehmigt. Die KOSMAN GmbH haftet nicht für verborgene Mängel der Materialien, die vom Auftraggeber an die KOSMAN GmbH geliefert oder gemäss seinen Angaben von der KOSMAN GmbH bei Dritten eingekauft werden. Sind Mängel auf fehlerhafte Arbeit der KOSMAN GmbH zurückzuführen, so haftet die KOSMAN GmbH nur für den nachgewiesenen Materialverlust und nur während eines Jahres nach Abfüllung, wobei sachgemäße Lagerung und Handhabung des Produkts vorausgesetzt sind. Liegen die durch solche Mängel verursachten Ausfälle mengenmäßig unter 2%, so ist die KOSMAN GmbH nicht zur Ersatzleistung verpflichtet. Falls die Ausfälle mengenmäßig 2% des Gesamtauftrages überschreiten und die alleinige Schuld bei der KOSMAN GmbH liegt, liefert die KOSMAN GmbH Ersatz oder entsprechende Gutschrift in der Höhe des von ihr fakturierten Preises. Sämtliche weitergehende Ansprüche, insbesondere auf Ersatz von Schäden jeglicher Art (mit Einschluss von Folgeschäden wie Betriebsverlusten und dergleichen), sind ausgeschlossen.

 

9. Haftung für gesetzliche Bestimmungen und Patentsituationen

Der Auftraggeber haftet für die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen, welche die von ihm an die KOSMAN GmbH gelieferten oder bei der KOSMAN GmbH bestellten Materialien und/oder Verpackungsformen betreffen. Er sorgt insbesondere für die notwendigen Bekanntmachungen an die Verbraucher (betr. Brennbarkeit, Giftigkeit, Verbraucherschutz usw.). Die KOSMAN GmbH verpflichtet sich, sofern realisierbar, hierzu die notwendigen Informationen zu stellen. Ohne gegenteilige schriftliche Vereinbarung sind Patentsituationen vom Auftraggeber abzuklären und zu vertreten.

 

10. Frachtkosten, Lagerkosten

Die KOSMAN GmbH -Preise gelten ab Werk Babenhausen. Die Ware reist auf Rechnung und Gefahren des Käufers. Die der KOSMAN GmbH zur Verfügung gestellten Materialien sind verzollt, franko Werk Babenhausen anzuliefern.

Die der KOSMAN GmbH zur Verfügung gestellten Materialien lagern während der Produktion höchstens drei Monaten gratis. Danach wird eine Lagermiete pro Monat und Palette erhoben.

 

11. Gerichtsstand und Rechtsordnung

Beide Parteien wählen Darmstadt als Gerichtsstand und Erfüllungsort. Es gilt Deutsches Recht.

 

12. Allgemeine Bestimmungen

Der Auftraggeber ist zur Aufrechnung und Zurückhaltung nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt worden oder unstreitig sind.

Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.

 

Babenhausen, den 29.März 2018

KOSMAN GmbH

kosMan GmbH

Hergershäuser Str. 25

64832 Babenhausen

 

Telefon: +49 6073 724188

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